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Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege in BW

Eines der letzten Abenteuer dieser Erde ist wohl die Schatzsuche mit dem Metalldetektor. Dabei kann auch schon ein kleiner Knopf ein Schatz sein. Jeder Fund hat seine eigene Geschichte.

Das Landesamt für Denkmalpflege in Baden-Württemberg sagt eindeutig: „Sollten Sie Raubgräber oder Sondengänger in Ortsrandlagen, auf freiem Feld oder im Wald beobachten, verständigen Sie bitteLandesamt für denkmalpflege Musterausweis für Sondengänger grundsätzlich die Polizei- oder Forstbehörden. Denn Privatpersonen kann in der Regel für das planmäßige Suchen nach verborgenen Bodendenkmalen mit Metallsonden keine Genehmigung erteilt werden“. Da steht man generell unter Generalverdacht ein sogenannter Raubgräber zu sein.

Nebenbei bemerkt, im eigentlichen Sinne gibt es juristisch gesehen keine Raubgrabung! „Raub“ (§ 249 StGB) ist vereinfacht gesagt ein Diebstahl, bei dem Gewalt gegen eine Person angewendet wird. Dennoch hält sich dieser Begriff beharrlich.

Das Landesdenkmalamt gibt sogar Broschüren und Flyer heraus, wie Sie sich im Falle des Antreffens von Raubgräbern und Sondengängern verhalten sollten.  „Raubgräber – Sondengänger. Hinweise zum Verhalten beim Antreffen von Raubgräbern und Sondengängern“ und kann nachfolgend auch als PDF heruntergeladen werden.

Das Landesdenkmalamt startet ein Projekt:

Es gibt eine Möglichkeit legal in Baden-Württemberg zu sondeln. Und zwar mit einer Genehmigung, in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt.

Um kulturell und engagierten Privatpersonen eine Möglichkeit zur Prospektion mit Metallsonden im Land zu öffnen, hat die archäologische Denkmalpflege einen Liste von Maßgaben entwickelt, unter denen eine Erlaubnis von Privatpersonen zur Prospektion mit Metallsonden erfolgen kann. Das Projekt nennt sich „Qualifikation und Integration von Sondengängern in die archäologische Denkmalpflege“ Auch hier Nachzulesen.

Aber, es gibt  Spielregeln und ein Weg der etwas Steinig ist. Man muss mehrere Aktionen zusammen mitmachen, sich kennenlernen, dann bekommt man, nachdem man eine zweitägige Schulung mitgemacht hat, auch die Möglichkeit alleine auf bestimmten Bereichen mit der Metallsonde tätig zu sein.“

Schulungsthemen sind z.B.

Qualifikation der Sondengänger durch Schulung zu den Themen

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Dokumentation, Einmessung und Meldung von Funden
  3. Verhaltensweisen beim Auffinden von Munition und Sprengkörpern
  4. konservatorische Versorgung von Metallfunden

aber einen Haken hat das Ganze:  Alle, während der Prospektionstätigkeit entdeckten Funde werden gemäß § 23 DSchG mit der Entdeckung, Eigentum des Landes Baden-Württemberg.



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