Die Grundregeln für den Schatzsucher
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Das Thema ,,Schatzsucher in Deutschland“ ist ein ziemlich heikles Thema. Es gibt einiges zu beachten und gerade aus rechtlicher Sicht stellen sich immer wieder neue Fragen. Auch Fragen zum eigentlichen Fund können nicht so einfach geklärt werden. Genau deswegen werden wir uns genau mit dem Thema Grundregeln für den Schatzsucher beschäftigen.
Frage den Grundstückseigentümer um seine Erlaubnis

Sondel nicht auf eingesäten Feldern und Äckern

Beziehe das Landesamt für Denkmalpflege mit ein
Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass manche Landesämter für Denkmalpflege Sondlern gegenüber erst einmal überhaupt nicht aufgeschlossen gegenüber stehen. Gerade in Baden Württemberg wird regelrecht Front gegen Sondler und Hobby-Archäologen betrieben. Eine Nachforschungsgenehmigung ist dann die große Ausnahme. Das ist zwar ärgerlich, aber du solltest dich davon nicht entmutigen lassen. Fange am Besten klein an.
Frage in einem höflichen Brief oder E-Mail mal beim Bürgermeister deiner Gemeinde nach, ob du auf Gemeindeeigentum, welches optimaler Weise sowieso bald bebaut werden soll, deine Sonde schwingen darfst. Ein paar Randpunkte sind allerdings trotzdem vorab zu klären z. B. was passiert wenn du doch mal auf etwas wertvolles stößt.
Manche Landesämter für Denkmalpflege bieten den angehenden Heimatforschern auch Seminare und Schulungen an oder weisen bestimmte Flächen zu, welche mit der Metallsonde abgesucht werden dürfen.
Immer mehr Archäologen erkennen, dass ihre Ämter über nicht genügend finanzielle Mittel verfügen um die Funde unserer Vergangenheit zu bergen. Hier kommen Schatzsucher, die mit dem Landesamt für Denkmalpflege zusammenarbeiten gerade recht. Es nützt Niemandem, wenn der Landwirt noch 100x öfter mit dem Pflug die Fundstücke zerstört. Von einem Fundzusammenhang ist dann sowieso nur noch schwer zu sprechen.
Bodendenkmäler sind absolutes Tabu!
Die Schatzsuche auf einem eingetragenen Bodendenkmal solltest du dir sofort aus dem Kopf schlagen! Natürlich ist auf einem BD (Bodendenkmal) die Fundchance auf einen z. B. keltischen Schatz wesentlich höher, als wenn du mitten im Nirgendwo einfach „Auf gut Glück“ ein Feld absuchst. Allerdings stellt die Suche nach Bodendenkmälern auf einem eingetragenen Bodendenkmal auch eine Straftat dar.
Versuche lieber ein neues, zukünftiges Bodendenkmal zu entdecken als ein bestehendes auszuplündern. Denn das hat mit Schatzsuche nichts zu tun! Du zerstörst damit den Fundzusammenhang mit unter komplett. Diese Funde haben dann für die Archäologen kaum noch einen Nutzen. Naturschutzgebiete sind für dich gleichermaßen zu meiden! Halte von solchen bekannten Gebieten immer mindestens 100 Meter Sicherheitsabstand ein. Als angehender Schatzsucher musst du nach den Regeln spielen!
Interessante Funde immer einmessen
Solltest du mit deiner Metallsonde einen sehr alten und interessanten Fund gemacht haben, dann messe ihn richtig ein. Diese Daten benötigt dein zuständiger Archäologe um einen Fundzusammenhang zu ermitteln. Ganz wichtig sind hier die GPS Koordinaten. Diese erhältst du entweder mit einem portablen GPS-Gerät oder mit einer App für dein Handy. Die Fundlage und Fundtiefe sind ebenfalls wichtige Anhaltspunkte für die Archäologen und sollten mit einem Foto dokumentiert werden.
In Einer E-Mail kannst du den Fund dann deinem zuständigen Archäologen melden. Dieser sagt dir, ob es nötig ist den Fund schnellstmöglich vorbei zu bringen, oder ob du ihn zu einem festgelegten Zeitpunkt zusammen mit deinen anderen Funden vorbei bringen darfst. Achte auch immer auf Scherben und sammle Diese, sofern sie interessant aussehen ebenfalls auf und dokumentiere den Fund.
Keine falschen Fundangaben machen
Für erfahrene Archäologen ist es ein Leichtes herauszufinden, ob der gemeldete Fund wirklich von der von dir angegebenen Stelle stammt oder nicht. Solltest du hier tricksen, verlierst du unter Umständen deine guten Beziehungen zur Archäologie und kannst auf keinerlei Unterstützung mehr hoffen. Bleibe hier ehrlich und es wird dir gedankt!
Den gefundenen Schrott immer mitnehmen

Gegrabene Löcher wieder ordnungsgemäß schließen

Bleib freundlich wenn du angesprochen wirst
Es wird des Öfteren vorkommen, dass dich Spaziergänger oder Autofahrer bei deiner Schatzsuche beobachten werden. Manchmal wirst du auch angesprochen. In seltenen Fällen auch von der Polizei. Wichtig ist hier, dass du immer absolut höflich und freundlich bleibst.
Erkläre den Sachverhalt und was du suchst. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers, der Gemeinde oder vom Landesdenkmalamt kommt dir hier natürlich auch zu Gute. Vor allen Dingen wenn du einen Denunzianten vor dir hast, der dir jedes Wort im Munde umdreht. Ich habe hier aber noch keine negativen Erfahrungen gemacht. Selbst die Polizei war meistens eher neugierig und hat sich sehr für das Sondeln interessiert. Erfahrene Schatzsucher lassen sich davon nicht aus der Ruhe bringen.
Munitionsfunde immer melden
Mit Fundmunition ist nicht zu spaßen. Hier erfährst du, was du bei Munitionsfunden zu tun hast.
Wem gehört eigentlich der Fund?
Doch wem gehört eigentlich der Fund? Welcher Paragraph regelt diese Angelegenheit und gibt es in dem Bereich auch noch Ausnahmen? Wenn wir einen Blick in die Gesetzesbücher werfen, fällt uns ganz schnell auf, dass der der Paragraph § 984 des BGB ziemlich genau schildert, was mit so einem Fund zu geschehen hat.
Dieser Paragraph beschreibt ganz klar, dass ein Fund welchem kein ursprünglicher Eigentümer mehr zugeordnet werden können zwischen dem Entdecker und dem neuen Eigentümer aufzuteilen sind. Das hört sich im ersten Moment ziemlich verwirrend an, wenn man den ursprünglichen Eigentümer schlichtweg nicht mehr ausfindig machen kann.
Du musst dich aber vorher unbedingt informieren, ob das Sondengehen in deinem Bundesland erlaubt ist und welche Pflichten auch in Bezug auf den Fund für dich damit einhergehen.
Darfst du in deinem Bundesland überhaupt als Schatzsucher sondeln?
Man sollte sich auch immer über die verschiedenen Reglungen in den jeweiligen Bundesländern informieren, denn Ungewissheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe und es wäre ziemlich ärgerlich, wenn man sich schon nach seiner ersten Schatzsuche vor Gericht behaupten müsste.
Damit du dir diese Situation ein bisschen besser vorstellen können und auch weißt, worauf du dich einlässt, wollen wir das an Hand von einem Beispiel verdeutlichen.

Wenn dieser Schatzsucher nun in Baden-Württemberg einen wertvollen Schatz findet und diesem keine ursprünglichen Besitzer zugeordnet werden kann, wird der Staat direkt der Eigentümer. Hier greift dann das Schatzregal. Das bedeutet, dass der Schatzsucher in diesem Fall nicht mal eine Belohnung für seinen Fund bekommt. Er muss Diesen direkt beim Landesamt für Denkmalpflege abgeben.
Welches Risiko man an dieser Stelle eingehen will, muss jeder Schatzsucher für sich selbst entscheiden. Aus rechtlicher Sicht kann dem Schatzsucher, welcher ohne NFG (Nachforschungsgenehmigung) einen wertvollen Fund gemacht hat, sogar eine Geldstrafe drohen. Das wäre in dem Fall, aber nur möglich, wenn man dem Schatzsucher auch diesen Fund genau nachweisen könnte.
Die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden sich zum Teil gravierend. Genau deswegen ist es von großer Wichtigkeit, dass du dich über die verschiedenen Reglungen in den einzelnen Bundesländern, vor allem aber in dem Bundesland in dem du selbst unterwegs bist, informierst. Somit bleibt dir unnötiger Stress und Ärger erspart.
Ein kleines Fazit für den angehenden Schatzsucher
Wir hoffen, dass wir dir einen guten Einblick in die Grundlagen der Schatzsuche vermitteln konnten. Selbstverständlich solltest du als angehender Schatzsucher, beim Suchen nicht den Spaß verlieren. Denn das ist es worauf es am Ende auch ankommt. Trotzdem kann es nützlich sein, wenn du dich über die Grundlagen des Sondelns und auch über die rechtlichen Lage informierst, um dich selbst nicht in Schwierigkeiten zu bringen.
Quellenangabe: https://www.abenteuer-schatzsuche.de/Schatzsucher-Sondengaenger-Ehrenkodex:_:14.html
