Fundbestimmung und Fundmeldung
Viele Sondengänger sind mit dem „Metalldetektor-Sondel-Virus“ befallen und können aus Unwissenheit gar nicht erkennen, ob ein Fund kulturhistorisch von Bedeutung ist, oder ob es sich bei dem Fund nur um ein unidentifiziertes metallisches Objekt handelt (UMO). Oder was sie nach dem Freilegen der Objekte an den Fundstellen in den Händen halten und dann zu Hause, nur weil es etwas Ungewöhnliches ist, in Aufbewahrungsboxen eingelagert wird. So wird mancher Fund noch auf dem Feld in „gut oder schlecht“ eingeteilt und wandert dementsprechend oft gleich bei den Schrottteilen. Dabei lohnt es sich immer die Fundobjekte etwas genauer anzuschauen und eine Fundbestimmung durchzuführen.
Einer meiner Funde, ein wie ich zuerst dachte, ungewöhnlicher Knopf, der zunächst ebenfalls in meiner Aufbewahrung Box landete, hatte sich im Nachhinein bei der Begutachtung durch einen erfahrenen Mitarbeiter des Denkmalamtes Außenstelle Nürnberg als Buchschließe um die Zeit ca. 1200 n. Chr. entpuppt. Das Motiv ist ein stilisierter kauernder Vogel, der seinen Kopf nach hinten biegt und mit dem Schnabel den Flügel berührt. Nur durch die Fundbestimmung wurde mir klar, was ich hier genau in Händen halte.
Alle meine mit dem Metalldetektor gemachten Funde werden mit Fundort (Flurnamen), Datum und Name des Landwirts Katalogisiert. Somit kann wie mit dem Landwirt vereinbart, Fundstücke die einen Materiellen Wert haben, veräußert werden und der Erlös nach §984 gerecht (50/50) aufzuteilen.
Es ist für den Laien schier unmöglich einschätzen, was in den Epochen zwischen 3700 – 1950 v. Chr. (Kupferzeit) und 2200 – 800 v. Chr. (Bronzezeit) entstanden ist, oder künstlerisch entworfen wurde. In der Zeit zwischen 1500 v. Chr. und 1000 n. Chr. waren z. B. Gewandspangen oder Schmucknadeln als Kleidungsverschluss „sehr in Mode“.
Zieht das Landesdenkmalamt zur Fundbestimmung zu Rate
Ich empfehle daher auch, sich mit dem Denkmalamt zur Beurteilung der Funde zusammenzusetzen, damit diese vielleicht kulturhistorisch von Bedeutung stehenden Funde, nicht fälschlicherweise als UMO deklariert werden und früher oder später im Müll landen. Es wäre (meiner Meinung nach) viel zu schade, wenn diese Kleinode für immer in den heimischen Schubladen verschwinden, anstatt sie den Archäologischen Museen und Kunstinteressierten zu zeigen.
(Nach Artikel 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes sind neu entdeckte Bodendenkmäler der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege zu melden). Ansprechpartner und Formulare gibt’s unter:
http://www.blfd.bayern.de/medien/meldung_bodendenkmal_07-2014.pdf
…Und haltet bei Feldbegehungen mit dem Metalldetektor mindesten 100 Meter Abstand von den als Schutzgebieten gekennzeichneten Gebieten, dann herrscht auch keine Erklärungsnot bei einer späteren Begutachtung der Funde.